Allgemeines

Risikoträger der von uns vermittelten Produkte ist die AXA Versicherung AG. Unsere eVB ist sofort aktiv und kann für die Zulassung benutzt werden.

Die Versicherungen für Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen enthalten generell einen Schutzbrief der Roland Assistance GmbH, sowie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Die eVBs für Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie auf Wunsch auch mit einer internationalen Versicherungsbestätigung (vormals grüne Karte). Wobei wir Ihnen bei Fahrten ins Ausland empfehlen, ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen. Hintergrund ist, dass das deutsche Kurzzeitkennzeichen nicht in jedem Land akzeptiert wird. Dies hat nichts mit dem bestehenden Versicherungsschutz zu tun, sondern mit dem Kennzeichen selbst. Dieses erkennen einige Länder nicht an und es kann zu einer Beschlagnahmung des Fahrzeuges bzw. hohen Geldbußen im Ausland kommen.

Druck der Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr

Ab dem 1. Januar 2025 werden ausschließlich maschinell erstellte oder digitale IVK (Grüne Karten) als Nachweis für den Versicherungsschutz im Ausland akzeptiert.

Die Internationale Versicherungskarte ist aber nicht immer beim Grenzübertritt erforderlich:

LÄNDER, IN DENEN EINE IVK ZWINGEND BENÖTIGT WIRD:

In diesen Ländern ist eine IVK zwingend erforderlich, da diese Staaten dem Kennzeichenabkommen nicht beigetreten sind: Albanien, Aserbaidschan, Moldawien, Nordmazedonien, Türkei, Ukraine. In diesen Fällen können Sie sich unter https://ivk.digital eine IVK herunterladen.

LÄNDER, IN DENEN KEINE IVK BENÖTIGT WIRD:

In diesen Ländern ist aufgrund des Kennzeichenabkommens keine internationale Versicherungskennkarte (IVK) mehr erforderlich: Andorra, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

BESONDERE HINWEISE FÜR KOSOVO, MAROKKO, TUNESIEN, BELARUS UND RUSSLAND:

Bei der Einreise in eines dieser Länder müssen Sie an der Grenze eine Grenzversicherung abschließen. Die anfallenden Kosten können leider nicht von uns übernommen werden: Kosovo, Marokko, Tunesien, Belarus, Russland.

Fahrer / Nutzer des Fahrzeuges:

Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gefahren werden. Weitere Tarifmerkmale sind nicht vereinbart (Ausnahme Vollkaskoversicherung).

Gültigkeitsdauer der eVB ?

Eine eVB die wir Ihnen übermittelt haben, kann innerhalb 14 Tagen bei der Zulassungsbehörde für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens benutzt werden.

Gültigkeitsdauer Ausfuhrkennzeichen ?

Das Ausfuhrkennzeichen ist im Jahr der Bestellung bei einer beliebigen Zulassungsbehörde einlösbar. Die Versicherung beginnt erst nach Vorlage bei der Zulassungsbehörde und nicht mit der Bestellung der Versicherungsbestätigung.

Importkennzeichen - Kann ich mit einem Ausfuhrkennzeichen mein Fahrzeug aus dem Ausland holen?

Nein, das scheitert daran, dass zur Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens das Fahrzeug bei einer deutschen Zulassungsstelle vorgeführt werden muss.

Kündigung / Widerruf

Sie benötigen die eVB für Kurzzeitkennzeichen doch nicht oder die eVB ist abgelaufen? Dann senden Sie uns eine E-Mail an Info@beinroth.de mit der Bitte um Stornierung.

Sie benötigen die Deckungskarte für Ausfuhrkennzeichen doch nicht? Dann senden Sie uns die gesamten Original-Unterlagen an folgende Adresse: GF Beinroth GmbH Ferdinand-Braun-Str. 10 74074 Heilbronn

Prämienverrechnung

Eine Verrechnung der gezahlten Versicherungsprämie mit einem Anschlussvertrag ist nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug im Anschluss an die Zeit des Kurzzeitkennzeichens bei der AXA Versicherung AG endgültig versichert wird.

Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz besteht für die Haftpflichtversicherung mit gesetzlichen Mindestdeckungssummen sowie einem Schutzbrief, der im Falle der Panne oder des Unfalls Hilfe leistet. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist ebenfalls beinhaltet.

Vollkasko für Kurzzeitkennzeichen

Nein, diesen Versicherungsschutz bieten wir nicht an.

Geltungsbereich Haftpflichtversicherung

Das Grüne Karte-System ist ein auf Europa und die Mittelmeeranrainer-Staaten begrenztes System. Wir bieten Versicherungsschutz in allen Ländern, die auf der internationalen Versicherungskarte nicht gestrichen sind (siehe: https://ivk.digital)

WICHTIG: Mit Kurzzeitversicherungen und Ausfuhrversicherungen der AXA Versicherung AG, die hier angeboten werden, besteht in der Haftpflichtversicherung aktuell kein Versicherungsschutz in den Ländern:

Kosovo, Marokko, Tunesien, Iran, Irak, Russland und Weißrussland. Die Länder sind auf der der Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr entsprechend gestrichen.

Vollkasko für Kurzzeitkennzeichen

Nein, diesen Versicherungsschutz bieten wir nicht an.

Vollkasko für Ausfuhrkennzeichen

Sofern ihr PKW nicht älter als zwei Jahre ist und der Kaufpreis unter 100.000 Euro liegt, können Sie die Versicherbarkeit HIER prüfen. Bitte beachten Sie, dass der Geltungsbereich der Vollkaskoversicherung von dem der Haftpflichtversicherung abweicht.

Information Vollkaskoversicherung für Ausfuhrkennzeichen

Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung besteht in den geographischen Grenzen der folgenden Länder:

  • Belgien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Portugal
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowenien
  • Spanien
  • Vereinigtes Königreich

Nutzerkreis Vollkasko

In der Kaskoversicherung ist der Kreis der berechtigten Fahrer auf folgende Fahrer eingeschränkt: – Versicherungsnehmer, Lebenspartner und Kinder über 23 Jahre – bei Firmen auch der Firmeninhaber, die Geschäftsführer und die Angestellten über 23 Jahre

Selbstbeteiligung

Im Rahmen der Voll- und Teilkaskoversicherung (sofern abgeschlossen) beträgt die Selbstbeteiligung 1.000 Euro je Schadensfall. Bitte beachten Sie die Versicherungsbedingungen.

Werkstattbindung / Schadenservice für Vollkaskoschäden

Werkstattbindung. Bei Vereinbarung einer Kaskoversicherung verpflichten Sie sich , bei einem Ersatzpflichten Schaden an der Karosserie die Auswahl der Werkstatt der AXA zu überlassen. Die gilt für alle Schäden in Deutschland durch:

  • einen Zusammenstoß mit Tieren
  • einen Unfall
  • Mut- und böswillige Handlungen
  • sowie Bruchschäden an Windschutzscheiben

Klicken Sie hier.

Schutzbriefleistungen

Der Schutzbrief der Roland Schutzbrief Versicherung AG beinhaltet folgende Leistungen:

  • Bergen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall
  • Abschleppen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall
  • Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall
  • Übernachtung bei Fahrzeugausfall
  • Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall

Wird die ROLAND Notruf-Zentrale nicht eingeschaltet, sondern die Leistung selbst organisiert, erstattet ROLAND keine Kosten. Die Notrufzentrale von Roland erreichen Sie unter der Telefonnummer +49 (0)221 8277-9672. Es gelten immer die Schutzbriefbedingungen in Ihrer neuesten Fassung.

Rechtsschutz-Leistungen

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz
  • JurLine – Telefonische Rechtsberatung zu einer beliebigen Frage zu dem Themen Schadenersatz und Ordnungswidrigkeit
  • Selbstbeteiligung je Schadenfall 150,00 Euro
Allgemeines:

Wir vermitteln ausschließlich Versicherungen, keine Kennzeichen!

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